Unterweisung

Unterweisung im Arbeitsschutz vor Ort im Betrieb

Wir unterweisen Ihre Beschäftigten persönlich, passend zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung und mit Teilnahmenachweis – als einzelner Termin oder als Jahreskonzept. Für Betriebe im Neckar-Odenwald-Kreis, in Sinsheim und Heidelberg.

Wann unterwiesen werden muss

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen: bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren und vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Unterweisung muss regelmäßig wiederholt werden.

Grundlage für die Inhalte ist die Gefährdungsbeurteilung: Unterwiesen wird zu den Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die an den Arbeitsplätzen tatsächlich vorkommen.

Was wir unterweisen

So läuft eine Unterweisung bei uns

  1. Abstimmung: Wir sehen uns Ihre Gefährdungsbeurteilung an und legen Themen und Gruppen fest.
  2. Termin vor Ort: 90 Minuten je Gruppe, verständlich und mit Beispielen aus Ihrem Betrieb, auf Wunsch am Arbeitsplatz.
  3. Nachweis: Teilnahmeliste mit Unterschriften, Thema und Datum, als PDF für Ihre Unterlagen.
  4. Erinnerung: Wir erinnern rechtzeitig an die nächste Wiederholung.

Preise

LeistungUmfangPreis
Unterweisung in Präsenzje Gruppe bis 20 Teilnehmende, 90 Minuten390 €
Jahres-UnterweisungspaketKonzept, Inhalte und 2 Termine1.190 €

Festpreise netto zzgl. USt., Anfahrt bis 50 km ab Binau inklusive. In den Betreuungspaketen Komfort und Komplett sind Unterweisungen bereits enthalten, siehe sicherheitstechnische Betreuung.

Präsenz und online kombinieren

Viele Inhalte wiederholen sich jedes Jahr. Diese können Ihre Beschäftigten mit der Online-Unterweisung in Avyronis am Handy oder Tablet erledigen, mit Test und dokumentiertem Nachweis. Die Zeit vor Ort nutzen wir dann für das, was am Arbeitsplatz gezeigt werden muss. Wie Sie Unterweisungen planen und dokumentieren, erklärt auch der Artikel Unterweisung im Arbeitsschutz.

Häufige Fragen

Wie oft muss im Arbeitsschutz unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach regelmäßig. Die DGUV Vorschrift 1 und die Gefahrstoffverordnung verlangen mindestens einmal jährlich, für Jugendliche gilt nach § 29 JArbSchG mindestens halbjährlich.

Wer darf die Unterweisung durchführen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann Führungskräfte oder Fachleute wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Durchführung beauftragen. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Reicht eine Online-Unterweisung?

Für allgemeine Inhalte oft ja. Arbeitsplatzbezogene Inhalte, etwa beim Umgang mit Gefahrstoffen (§ 14 GefStoffV), verlangen eine mündliche Unterweisung am Arbeitsplatz. Bewährt hat sich die Kombination aus beidem.

Was kostet eine Unterweisung vor Ort?

Eine Unterweisung in Präsenz kostet 390 € netto je Gruppe bis 20 Teilnehmende und 90 Minuten. Das Jahres-Unterweisungspaket mit Konzept, Inhalten und 2 Terminen kostet 1.190 € netto.

Wie wird die Unterweisung dokumentiert?

Mit Datum, Thema, Unterweisendem und Unterschrift der Teilnehmenden. Sie erhalten den Nachweis als PDF; mit Avyronis liegt er digital bei der jeweiligen Person.

Unterweisung anfragen

Nennen Sie uns Themen, Gruppengröße und Wunschtermin – wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

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