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Arbeitsschutz-Beratung

Gefährdungs­beurteilung erstellen lassen

Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, das Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und Unterweisungen – zum Festpreis, abgerechnet nach dem tatsächlichen Umfang. Für Kleinbetriebe und Mittelstand im Neckar-Odenwald-Kreis und rund um Heilbronn.

Warum die Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist

Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss beurteilen, welche Gefährdungen bei der Arbeit entstehen, und daraus Schutzmaßnahmen ableiten. So steht es in § 5 Arbeitsschutzgesetz. Nach § 6 ArbSchG muss das Ergebnis dokumentiert sein. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, ist das bei einer Kontrolle der Gewerbeaufsicht oder nach einem Unfall regelmäßig der erste Befund – und die Grundlage für fast alle anderen Pflichten fehlt gleich mit: Unterweisungen, Prüffristen, Betriebsanweisungen und Schutzausrüstung bauen auf ihr auf.

Viele Betriebe haben irgendwann eine Vorlage ausgefüllt, die seitdem im Ordner liegt. Das reicht selten. Die Beurteilung muss zu Ihren tatsächlichen Tätigkeiten passen und bei Änderungen nachgezogen werden – neue Maschine, neuer Gefahrstoff, neue Räume.

Was wir für Sie erstellen

Wir rechnen nach Tätigkeitsgruppen ab

Das Gesetz verlangt die Beurteilung je Tätigkeit. Genau so rechnen wir ab: ein Grundpreis für den Standort und ein Preis je Tätigkeitsgruppe. Eine Tätigkeitsgruppe fasst Arbeiten mit gleichartigen Bedingungen und damit gleichen Gefährdungen zusammen. Sie richtet sich nach der Arbeit, nicht nach dem Organigramm.

Ein Beispiel: In einem Großraumbüro arbeiten Buchhaltung, Vertrieb und Einkauf alle am Bildschirm – das ist eine Tätigkeitsgruppe, auch bei fünf Abteilungen. Kommt ein Lager mit Regalen und Hubwagen dazu, ist das eine zweite. Welche Gruppen bei Ihnen anfallen, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest. Sie stehen namentlich im Angebot, bevor Sie beauftragen.

Was kostet das für Ihren Betrieb?

Ein paar Klicks – Sie sehen sofort, womit Sie rechnen können. Unverbindlich, netto.

1Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Betrieb?
2Was wird bei Ihnen gearbeitet? Mehrfachauswahl
3Arbeiten Sie mit Gefahrstoffen?
Unverbindliches Angebot anfragen

Ihre Auswahl übernehmen wir ins Anfrageformular. Der Rechner speichert nichts.

Gefahrstoffe, Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Wer mit Reinigungsmitteln, Haarfarben, Desinfektion, Lacken oder Ölen arbeitet, braucht ein Gefahrstoffverzeichnis und für die Stoffe Betriebsanweisungen. Wir prüfen die Sicherheitsdatenblätter, erfassen die Stoffe und schreiben die Anweisungen so, dass Ihre Mitarbeitenden sie verstehen.

Das Gefahrstoffverzeichnis ist im Rechner oben enthalten. Unterweisungen halten wir in Präsenz mit Teilnahmenachweis oder planen sie als Jahreskonzept. Alle Einzelpreise finden Sie in der Übersicht.

Mehr zu den Themen: Gefahrstoffmanagement, Gefahrstoffe anfragen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen anfragen.

Organisation und Begehung

Arbeitsschutz scheitert selten an fehlendem Wissen, sondern an unklaren Zuständigkeiten. Wir helfen, Pflichten sauber zu verteilen und Abläufe für den Notfall festzulegen.

Jede dieser Leistungen bieten wir zum Festpreis an; was in kein Paket passt, rechnen wir nach Aufwand ab. Alle Einzelpreise finden Sie in der Übersicht.

Digital oder vor Ort?

Die Gefährdungsbeurteilung muss zu den tatsächlichen Arbeitsbedingungen passen. Bei reiner Büro- und Bildschirmarbeit oder bei der Aktualisierung einer bestehenden Beurteilung können wir digital arbeiten: Sie schildern uns die Tätigkeiten im Video-Gespräch, wir prüfen vorhandene Unterlagen und stimmen die Ergebnisse online mit Ihnen ab.

Bei Maschinen, Gefahrstoffen, Lärm, Arbeiten mit Absturzgefahr, Flurförderzeugen, Küchen und Werkstätten sehen wir uns die Arbeitsplätze vor Ort an. Das gilt in der Regel auch für die erste Gefährdungsbeurteilung eines Betriebs. Welcher Weg passt, klären wir im Erstgespräch – der Festpreis ist in beiden Fällen gleich.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch: Wir klären Größe, Standorte und Tätigkeiten Ihres Betriebs und legen die Tätigkeitsgruppen fest.
  2. Festpreis-Angebot: Sie sehen jede Tätigkeitsgruppe namentlich und wissen vorher, was es kostet.
  3. Begehung vor Ort: Wir sehen uns die Arbeitsplätze an und sprechen mit den Beschäftigten. Bei digitaler Bearbeitung ersetzt ein Video-Gespräch die Begehung.
  4. Dokumentation: Sie erhalten Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenplan und die vereinbarten Unterlagen.
  5. Abschlussgespräch: Wir gehen die Maßnahmen gemeinsam durch und klären, wer was bis wann erledigt.

Arbeitsschutz-Beratung in Mosbach, Heilbronn und der Region

Wir sitzen in Binau am Neckar und sind in Mosbach, im Neckar-Odenwald-Kreis, in Eberbach, Bad Rappenau, Sinsheim und Heilbronn vor Ort. Bei der Beratung ist die Anfahrt bis 50 km einfache Strecke ab Binau im Preis enthalten. Damit ist die ganze Region abgedeckt, ohne dass Fahrtkosten auf der Rechnung stehen.

Checkliste: Haben Sie das schon?

Fehlt ein Punkt, ist der Arbeitsschutz-Start oft der schnellste Weg zu vollständigen Unterlagen. Danach halten wir alles im Monatspaket aktuell – oder Sie pflegen es selbst in der Software Avyronis. Die Elektroprüfung Ihrer Geräte übernehmen wir ebenfalls: DGUV V3 Prüfung. Für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist Ihr Betriebsarzt zuständig; diese bieten wir nicht an.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen?

Bei uns zahlen Sie einen Grundpreis je Standort und einen Festpreis je Tätigkeitsgruppe: 450 € für einfache, 690 € für komplexe Tätigkeiten. Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeitende erhalten das Startpaket für 890 €, im Branchenpaket für 690 €, jeweils netto.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung auch für kleine Betriebe Pflicht?

Ja. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten die Gefährdungen beurteilen, unabhängig von der Betriebsgröße. Das Ergebnis muss dokumentiert sein.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. Sie muss angepasst werden, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe oder Räume ändern, nach Unfällen und wenn Maßnahmen nicht wirken. Eine regelmäßige Überprüfung ist sinnvoll.

Muss die psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung stehen?

Ja, § 5 Abs. 3 ArbSchG nennt psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdungsfaktor. Wir bieten dafür ein eigenes Format mit Workshop für Betriebe bis 50 Mitarbeitende zu 2.400 € netto an.

Was ist eine Tätigkeitsgruppe?

Eine Gruppe von Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeitsbedingungen und gleichen Gefährdungen, zum Beispiel alle Bildschirmarbeitsplätze. Sie richtet sich nach der Arbeit, nicht nach Abteilungen.

Kann die Gefährdungsbeurteilung auch digital erstellt werden?

Ja, wenn sich die Arbeitsbedingungen ohne Besichtigung zuverlässig beurteilen lassen, etwa bei reiner Büroarbeit oder bei der Aktualisierung bestehender Unterlagen. Bei Maschinen, Gefahrstoffen oder Werkstätten kommen wir vor Ort. Der Festpreis ist gleich.

Gefährdungsbeurteilung zum Festpreis anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb – im Erstgespräch legen wir die Tätigkeitsgruppen fest und nennen Ihnen einen Festpreis.

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