Ratgeber Elektroprüfung
Wie oft Elektrogeräte im Betrieb geprüft werden müssen, hängt vom Einsatzort und Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab. Hier finden Sie die Richtwerte der DGUV Vorschrift 3, Beispiele aus Büro, Werkstatt und Baustelle und eine Checkliste.
Eine einzige gesetzliche Frist für alle Geräte gibt es nicht. Sie als Arbeitgeber legen die Prüffristen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Als Orientierung dienen die Richtwerte aus der Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3: Für ortsveränderliche Geräte sind das 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Zeigen die Prüfungen, dass kaum Mängel auftreten, darf die Frist verlängert werden – im Büro auf höchstens 2 Jahre, in Werkstätten, Fertigung und auf Baustellen auf höchstens 1 Jahr.
Auf dieser Seite erklären wir, woher diese Zahlen kommen, wie Sie die passende Frist für Ihren Betrieb finden und was zur Dokumentation gehört. Wie die Prüfung selbst abläuft und was sie kostet, lesen Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Prüfung.
Drei Regelwerke greifen ineinander:
Wie Prüfungen konkret geplant und bewertet werden, beschreibt die TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“. Sie wurde zuletzt 2025 und 2026 überarbeitet, unter anderem zur Bewertung festgestellter Mängel.
Ortsveränderlich sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden können – vom Wasserkocher über den Föhn bis zur Bohrmaschine. Dazu zählen auch Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen. Die Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3 nennt dafür in Tabelle 1B einen Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist bis zu folgenden Maximalwerten verlängert werden:
| Einsatzbereich | Richtwert | Maximalwert bei Fehlerquote unter 2 % |
|---|---|---|
| Baustellen | 3 Monate | 1 Jahr |
| Werkstätten, Fertigungsstätten oder ähnliche Bedingungen | 6 Monate | 1 Jahr |
| Büros oder unter ähnlichen Bedingungen | 6 Monate | 2 Jahre |
Die Fehlerquote ist der Anteil der Geräte, die bei einer Prüfung Mängel zeigen. Liegt sie dauerhaft bei höchstens 2 %, gilt die gewählte Frist als angemessen und darf schrittweise bis zum Maximalwert verlängert werden. Steigt sie an, verkürzen Sie die Frist wieder. Deshalb lohnt sich ein sauberes Prüfprotokoll: Es ist zugleich die Grundlage, um Fristen begründet zu verlängern. Wichtig: Geräte, die schon bei der Sichtprüfung durchfallen oder vorher wegen eines offensichtlichen Defekts aussortiert werden, zählen bei der Fehlerquote mit.
Die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ bringt es auf den Punkt: Prüffristen sind keine Wunschfristen. Die Werte der Tabellen sind Richtwerte für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Weichen Sie davon ab, müssen Sie das begründen – und je nach Betrieb kann die richtige Frist auch deutlich kürzer sein. Höchstfristen können sich zusätzlich aus Prüfverordnungen der Bundesländer oder den Bedingungen Ihres Sachversicherers ergeben.
Für fest installierte Technik nennt Tabelle 1A andere Werte:
| Anlage oder Gerät | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Elektrofachkraft |
| Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten |
| FI/RCD in stationären Anlagen – Betätigen der Prüfeinrichtung | 6 Monate | Benutzer |
| FI/RCD in nichtstationären Anlagen (z. B. Baustromverteiler) – Betätigen der Prüfeinrichtung | arbeitstäglich | Benutzer |
Der Druck auf die Prüftaste „T“ am FI-Schalter dauert Sekunden, wird aber oft vergessen. Tragen Sie ihn als festen Termin in Ihren Kalender ein – zum Beispiel jeweils zum Frühjahrs- und Herbstbeginn.
Die Richtwerte sind ein Startpunkt, kein Automatismus. In der Gefährdungsbeurteilung fragen Sie für jede Gerätegruppe:
Das Ergebnis halten Sie schriftlich fest. Haben Sie noch keine Gefährdungsbeurteilung oder ist sie veraltet, unterstützen wir Sie im Rahmen der Arbeitsschutz-Beratung. Betriebe, die eine sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz brauchen, finden Informationen zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Das Ergebnis jeder Prüfung muss dokumentiert werden. Nach der DGUV Information 203-071 sollte die Dokumentation mindestens enthalten:
Bewahren Sie die Messwerte über mehrere Prüfungen auf: So lassen sich Veränderungen am Gerät erkennen und Fristen sachlich bestätigen oder anpassen.
Die folgende Übersicht zeigt, wie die Richtwerte in typischen Betrieben aus der Region häufig angewendet werden. Sie ersetzt nicht Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung.
| Betrieb | Typische Geräte | Übliche Frist | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Büro, Kanzlei, Verwaltung | PC, Monitor, Drucker, Wasserkocher, Mehrfachsteckdose | 6 Monate, bei geringer Fehlerquote bis 2 Jahre | Kaffeeküche und Mehrfachsteckdosen kritischer betrachten als den Monitor |
| Friseursalon, Kosmetikstudio | Föhn, Glätteisen, Haarschneidemaschine, Wärmehaube | meist 6 Monate | Geräte werden täglich bewegt, Kabel stark beansprucht, Nähe zu Wasser |
| Kfz-, Metall-, Holzwerkstatt | Bohrmaschine, Winkelschleifer, Ladegerät, Kabeltrommel | 6 Monate, bei geringer Fehlerquote bis 1 Jahr | Staub, Späne und mechanische Belastung |
| Baustelle | Handwerkzeuge, Leitungsroller, Baustrahler | 3 Monate, bei geringer Fehlerquote bis 1 Jahr | FI-Prüftaste am Baustromverteiler arbeitstäglich |
| Gastronomie, Bäckerei | Kaffeemaschine, Mikrowelle, Rührgerät, Warmhaltegeräte | 6 Monate, bei geringer Fehlerquote bis 1 Jahr | Feuchtigkeit, Fett und Hitze in der Küche |
Ortsveränderliche Geräte werden nach DIN VDE 0701-0702 geprüft: Sichtprüfung, Messungen je nach Schutzklasse und Funktionsprüfung. Die Prüfung führt eine Elektrofachkraft durch. Laut Tabelle 1B kann sie bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen – dann unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Eine reine Sichtkontrolle durch Beschäftigte vor der Benutzung ist sinnvoll, ersetzt die Prüfung aber nicht.
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV halten Sie für jede Prüfung fest: Art und Umfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person – bei elektronischen Dokumenten genügt eine elektronische Signatur. Die Aufzeichnungen bewahren Sie mindestens bis zur nächsten Prüfung auf. Werden Geräte an wechselnden Orten eingesetzt, etwa auf Baustellen, muss dort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen. Die Prüfplakette am Gerät zeigt auf einen Blick, wann der nächste Termin fällig ist; sie ergänzt das Protokoll, ersetzt es aber nicht.
Ein abgelaufenes Prüfdatum macht ein Gerät nicht automatisch gefährlich. Aber Sie können dann nicht belegen, dass Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber erfüllt haben. Nach einem Unfall oder Brand werden Berufsgenossenschaft und Versicherung in der Regel nach Gefährdungsbeurteilung und Prüfnachweisen fragen. Fehlen sie, kann das Folgen für Haftung und Versicherungsschutz haben – wie genau, hängt vom Einzelfall und Ihrem Vertrag ab. Der einfachste Schutz ist ein fester Prüfrhythmus mit Erinnerung.
Von Binau aus prüfen wir für Betriebe im Neckar-Odenwald-Kreis, in Mosbach und rund um Heilbronn. Das Prüfpaket kostet 149 € netto je Termin für bis zu 30 Geräte. Wer zwei Termine im Jahr braucht, wählt das Prüf-Abo für 19 € im Monat – damit ist der Richtwert von 6 Monaten abgedeckt, ohne dass Sie an den Termin denken müssen. Ihren genauen Preis sehen Sie im Preisrechner, ein Angebot erhalten Sie über das Anfrageformular.
Der Richtwert für ortsveränderliche Geräte liegt bei 6 Monaten. Zeigen die Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 %, kann die Frist im Büro auf bis zu 2 Jahre verlängert werden; maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Eine feste Jahresfrist schreibt die DGUV Vorschrift 3 nicht vor. Sie legen die Frist in der Gefährdungsbeurteilung fest; die Richtwerte reichen von 3 Monaten auf Baustellen bis zu höchstens 2 Jahren im Büro.
Im Alltag meint „E-Check“ meist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Ortsveränderliche Geräte haben einen Richtwert von 6 Monaten, ortsfeste elektrische Anlagen einen von 4 Jahren.
Nach § 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3 entfällt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wenn der Hersteller bestätigt, dass das Gerät den Vorschriften entspricht – bei neuen, anschlussfertigen Geräten genügt in der Regel die Konformitätserklärung. Erfassen Sie neue Geräte trotzdem gleich in Ihrer Geräteliste, damit die erste Wiederholungsprüfung nicht vergessen wird.
In festen Anlagen betätigen Sie die Prüftaste alle 6 Monate, in nichtstationären Anlagen wie auf Baustellen arbeitstäglich. Ortsfeste Anlagen prüft eine Elektrofachkraft zusätzlich als Richtwert alle 4 Jahre.
Nennen Sie uns Standort und Gerätezahl – Sie erhalten ein Angebot für einen Prüftermin oder das Prüf-Abo mit zwei Terminen im Jahr.