Sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine sicherheitstechnische Betreuung. Wir übernehmen sie als externe Sicherheitsfachkraft – mit fester Jahrespauschale oder im Monatspaket, für Betriebe im Neckar-Odenwald-Kreis, in Heilbronn und Umgebung.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, sich sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Nach § 5 ASiG bestellt er dafür eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die ihn in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt – von der Gefährdungsbeurteilung über die Gestaltung der Arbeitsplätze bis zur Untersuchung von Unfällen (§ 6 ASiG). Die Fachkraft muss die nötige sicherheitstechnische Fachkunde haben (§ 7 ASiG). Diese Fachkraft kann angestellt sein oder als externer Dienst beauftragt werden (§ 19 ASiG).
Wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht, regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten. Für kleine Betriebe ist eine eigene Sicherheitsfachkraft im Haus kaum wirtschaftlich – deshalb arbeiten die meisten mit einer externen Fachkraft.
Die DGUV Vorschrift 2 kennt mehrere Modelle. Welches für Sie gilt, hängt von der Zahl Ihrer Beschäftigten, Ihrer Branche und der Fassung ab, die Ihr Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzt hat. Mit der Neufassung, die die Berufsgenossenschaften seit 2025 schrittweise übernehmen, steigt die Kleinbetriebsgrenze von 10 auf 20 Beschäftigte. Wir prüfen im Erstgespräch, welche Fassung bei Ihnen gilt.
Kleinbetriebe erhalten keine feste Stundenzahl. Stattdessen gibt es zwei Bausteine:
Oberhalb der Kleinbetriebsgrenze besteht die Betreuung aus zwei Teilen:
Viele Berufsgenossenschaften bieten kleinen Betrieben eine Alternative zur Regelbetreuung: Die Unternehmerin oder der Unternehmer nimmt an Informations- und Motivationsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teil und holt sich eine Fachkraft gezielt bei Bedarf dazu. Bis zu welcher Betriebsgröße das möglich ist, legt jeder Träger selbst fest. Auch im Unternehmermodell brauchen Sie für die bedarfsorientierte Beratung eine Fachkraft – hier unterstützen wir Sie auf Stundenbasis.
Nicht enthalten ist die betriebsärztliche Betreuung. Für die arbeitsmedizinische Vorsorge und den betriebsärztlichen Teil der Grundbetreuung beauftragen Sie einen Betriebsarzt. Wir stimmen uns mit ihm ab, übernehmen aber weder Vorsorge noch deren Terminplanung.
Alle Preise netto zzgl. USt.
Im Monatspaket Komplett ist die Bestellung als externe Fachkraft bereits enthalten – zusammen mit zwei Begehungen, zwei Unterweisungen und zwei Elektroprüfungen im Jahr, Pflege der Gefährdungsbeurteilung, unbegrenzter Aufnahme neuer Gefahrstoffe und bis zu 4 Stunden Unterstützung bei Unfall oder Behörde.
| Mitarbeitende | Basis | Komfort | Komplett (inkl. Fachkraft) |
|---|---|---|---|
| bis 10 | 39 € | 79 € | 149 € |
| 11 bis 20 | 49 € | 99 € | 189 € |
| 21 bis 30 | 69 € | 129 € | 239 € |
Preise je Monat und Standort, Laufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar. Für den Start bringen wir Ihre Unterlagen einmalig mit dem Arbeitsschutz-Start auf Stand (ab 690 €). Mehr dazu unter Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Brauchen Sie nur die Fachkraft, ermitteln wir Ihre Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 vorab und nennen Ihnen eine feste Jahrespauschale.
| Position | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Einsatzstunde Grund- und betriebsspezifische Betreuung | je ermittelter Stunde, als Jahrespauschale | 95 € |
| Mindestpauschale Kleinbetrieb | je Betrieb und Jahr | 990 € |
Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 40 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II hat 60 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Entfallen davon 40 Stunden auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ergibt das 3.800 € pro Jahr, zuzüglich vereinbarter betriebsspezifischer Betreuung. Die genaue Aufteilung mit Ihrem Betriebsarzt legen wir gemeinsam fest.
Weitere Stunden über das Kontingent hinaus kosten 115 €. Für Betriebe mit mehreren Standorten stellen wir die Betreuung aus diesen Bausteinen zusammen.
Wir sitzen in Binau am Neckar und betreuen Betriebe in Mosbach, Eberbach, Bad Rappenau, Sinsheim, Heilbronn und im ganzen Neckar-Odenwald-Kreis. Begehungen, Unterweisungen und Prüfungen legen wir auf einen Tag, damit Ihr Betrieb nur einmal unterbrochen wird. Unterlagen und Fristen können Sie zusätzlich digital in Avyronis führen.
Fehlt ein Punkt? Fragen Sie ein Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung an.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für alle Arbeitgeber; die DGUV Vorschrift 2 regelt nur, wie umfangreich die Betreuung sein muss.
Wir rechnen 95 € netto je ermittelter Einsatzstunde als feste Jahrespauschale ab, mindestens 990 € im Jahr. Kleinbetriebe bis 30 Mitarbeitende erhalten die Bestellung im Monatspaket Komplett ab 149 € im Monat.
Die Grundbetreuung hat feste Einsatzzeiten je Beschäftigtem, abhängig von der Betreuungsgruppe Ihrer Branche. Die betriebsspezifische Betreuung deckt zusätzlichen Bedarf aus Ihren besonderen Gefährdungen und Vorhaben ab und wird von Ihnen ermittelt.
Eine alternative bedarfsorientierte Betreuung für kleine Betriebe: Sie nehmen an Schulungen Ihrer Berufsgenossenschaft teil und holen eine Fachkraft bei Bedarf dazu. Ob und bis zu welcher Größe es möglich ist, legt Ihr Unfallversicherungsträger fest.
Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Betreuung übernimmt Ihr Betriebsarzt. Wir arbeiten mit ihm zusammen, bieten diese Leistungen aber nicht an.
Wir ermitteln Ihre Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 und nennen Ihnen vorab einen festen Jahrespreis.